Data Act Zuständigkeit Deutschland: Bundesnetzagentur oder BfDI?
Das deutsche Data Act Durchführungsgesetz ist in Kraft. Das Gesetz wurde am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt seit dem 30. Mai 2026.
In der Berichterstattung zum DADG tauchen zwei Behörden auf: die Bundesnetzagentur und der BfDI. Für Unternehmen stellt sich damit eine naheliegende Frage: Wer ist bei einem Data-Act-Thema in Deutschland eigentlich der richtige Ansprechpartner?
Der scheinbare Widerspruch löst sich schnell auf. Der Data Act erlaubt ausdrücklich mehrere zuständige Behörden. Deutschland hat nun ein Modell geschaffen, in dem die Bundesnetzagentur die zentrale Behörde für die Anwendung und Durchsetzung großer Teile des Data Act ist. Der BfDI ist zuständig, soweit es bei der Anwendung des Data Act um den Schutz personenbezogener Daten geht.
