Kapitel 2 - Datenweitergabe Von Unternehmen An Verbraucher Und Zwischen Unternehmen
- Artikel 3 - Pflicht der Zugänglichmachung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer
- Artikel 4 - Rechte und Pflichten von Nutzern und Dateninhabern in Bezug auf den Zugang zu sowie die Nutzung und die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten
- Artikel 5 - Recht des Nutzers auf Weitergabe von Daten an Dritte
- Artikel 6 - Pflichten Dritter, die Daten auf Verlangen des Nutzers erhalten
- Artikel 7 - Umfang der Pflichten zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen