Kapitel 3 - Pflichten Der Dateninhaber, Die GEMÄSS Dem Unionsrecht Verpflichtet Sind, Daten Bereitzustellen
- Artikel 8 - Bedingungen, unter denen Dateninhaber Datenempfängern Daten bereitstellen
- Artikel 9 - Gegenleistung für die Bereitstellung von Daten
- Artikel 10 - Streitbeilegung
- Artikel 11 - Technische Schutzmaßnahmen über die unbefugte Nutzung oder Offenlegung von Daten
- Artikel 12 - Umfang der Pflichten der Dateninhaber, die nach dem Unionsrecht verpflichtet sind, Daten bereitzustellen