Kapitel 8 - INTEROPERABILITÄT
- Artikel 33 - Wesentliche Anforderungen an die Interoperabilität von Daten, von Mechanismen und Diensten für die Datenweitergabe sowie von gemeinsamen europäischen Datenräumen
- Artikel 34 - Interoperabilität zu Zwecken der parallelen Nutzung von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 35 - Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten
- Artikel 36 - Wesentliche Anforderungen an intelligente Verträge für die Ausführung von Datenweitergabevereinbarungen