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Erwägungsgrund 13

Diese Verordnung berührt nicht die Rechtsakte der Union und der Mitgliedstaaten zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums, darunter die Richtlinien 2001/29/EG (19), 2004/48/EG (20) und (EU) 2019/790 (21) des Europäischen Parlaments und des Rates.